Wissen Sie, wo Schilda liegt? In Bremen!
In der Bremer Neustadt ertrug sich kürzlich (27.4.2017) eine der wunderseltsamen, abenteuerlichen, unerhörten und bisher unbeschriebenen Geschichten, die wir bestimmt nie wieder hören wollen: Die Polizei ließ ein legal geparktes Auto abschleppen! Warum? Halten Sie sich fest: Es behinderte die illegal Parkenden in der Biebricher Straße!
Doch wer hatte das veranlasst?
So schnell ist die Polizei doch sonst nicht, wenn es um Lappalien wie Parken geht!
War es die Rentnerin mit ihrem Rollator, die schon lange nicht mehr den Fußweg nutzen kann, weil er zugeparkt ist? Die Eltern, die ihren Kinderwagen auf der Fahrbahn schieben müssen, weil auf dem Fußweg nicht mehr genug Platz ist zwischen Auto und Zaun? Der Rollstuhlfahrer, der auch auf die Straße gezwungen wird? Oder die Feuerwehr, die schon lange nicht mehr durch diese Straße hindurch kommt?
Was ist der Hintergrund?
Die Biebricher ist eine schmale Wohnstraße in der Neustadt, zu schmal, um auf beiden Seiten ordnungsgemäß beparkt zu werden.
Aber es gibt ja die Fußwege, und so haben sich die plietschen AutofahrerInnen angewöhnt, beidseitig, auf den Fußwegen aufgesetzt zu parken. Und die Ordnungsbehörde hat sich angewöhnt, sich keinen Stress zu machen und es einfach zu dulden.
Politischer Wille durch die Polizei konterkariert?
Nun haben wir aber einen Verkehrsentwicklungsplan, in dem steht auf S. 169: „Zur Behebung von Konflikten durch illegal abgestellte Fahrzeuge auf Geh- und Radwegen, aber auch auf Fahrbahnen sollen Haltverbote durch verstärkte Verkehrsüberwachung konsequent durchgesetzt werden.“
Und wir haben ein „Fahrradmodellquartier Neustadt“ , dort heißt es auf S. 8 des Konzeptes für das Modellquartier konkret zur Lahnstraße, in die die Biebricher mündet: „Durch die Neuordnung des ruhenden Verkehrs wird in Zukunft das ordnungswidrige Parken verhindert“.
Da ist also der politische Wille, sich endlich ordnungsgemäß der FalschparkerInnen anzunehmen, aber die Polizei lässt die legal Parkenden abschleppen?
Schilda 2.0?
Fortsetzung folgt
nette Anekdote, aber irgendwie fehlen mir Informationen zum Sachverhalt: Hat die Polizei einen Fehler gemacht? Dann werden wir ja hier in den Kommentaren bestimmt in ein paar Wochen von einem erfolgreichen Widerspruch des Fahrers / Halters lesen können. Oder stand der Wagen vielleicht doch nicht ganz korrekt (und der Fahrer/Halter ärgert sich lediglich, dass andere, die noch “falscher” geparkt haben, nicht abgeschleppt worden sind)?
Lieber Karsten, der Sachverhalt ist eindeutig: Geparkt werden darf in der Biebricher nur mit allen vier Reifen auf der Straße. Da die Straße sehr schmal ist und insofern nur auf einer Seite legal geparkt werden kann, sonst kommt keiner mehr durch, es aber viel mehr Autos als legale Plätze in der Straße gibt, haben sich die AnwohnerInnen (und die Einkaufenden in der Pappelstraße) angewöhnt, beidseitig aufgesetzt zu parken, siehe mein Foto. Jetzt hatte es ein (bzw. sogar zwei Autos, das zweite ist aber vor dem Abschleppen weg gefahren) Autobesitzer gewagt, legal zu parken. Die Polizei hat abgeschleppt. So einfach, so dumm.
Der abgeschleppte Autobesitzer hat sich einen Anwalt genommen, das Ganze wird ein juristisches Nachspiel haben. Diese “Anekdote” ist aber auch ein Zeichen dafür, dass hier aus politischen Gründen illegal Parkende in Bremen immer noch geduldet werden. Zum Nachteil aller anderen, die z.B. ihre Fuß- und Radwege gerne ordentlich nutzen würden.
Danke für die Erläuterung: dann wäre meine Ferndiagnose: wenn neben dem – auf der Fahrbahn parkenden – Auto noch 3 m Platz geblieben sind (und natürlich die obligatorischen 5 m zur Kreuzung etc.), war das Abschleppen rechtwidrig.
Aber wenn auf der einen Straßenseite schon ein Auto parkt und das zweite Auto stellt sich zum Parken auf die andere Seite, aber es bleiben keine 3 m mehr dazwischen, dann parkt das zweite Auto eben nicht mehr legal.
Und damit es keine Missverständnisse gibt: selbstverständlich ist das aufgesetzte Parken zum Einhalten der 3 m ebenfalls nicht legal (wenn nicht ausdrücklich erlaubt).
Hallo Karsten, ja, das Ganze hat einige recht technische Aspekte: Fahrbahn- und Fahrgassenbreiten, Schleppkurven für Feuerwehrfahrzeuge, Abstände zu anderen abgestellten Fahrzeugen, zeitliche Folgedes Abstellens der Autos , etc. Ich denke, dass wir all diese Aspekte bedacht haben und nun harren wir erst einmal der Dinge (d.h. der Schreiben), die vonseiten der Ordnungsbehörden bei uns dazu eingehen werden. Wir werden hier im Blog berichten.
Gibt’s schon was neues? Wurde Widerspruch eingelegt? War der Widerspruch erfolgreich?
Hallo Karsten,
das Verfahren läuft, mein Widerspruch ist eingereicht. Sobald es etwas Neues gibt, werde ich es umgehend posten
Viele Grüße
Wolfgang
Drei Monate sind um. Was sagt der Widerspruchsbescheid?
Hallo Karsten,
bislang keinerlei Bewegung vonseiten Stadtamt; weder was die Forderung bzgl. Ordnungsgeld angeht noch was die Ersatzvorwegnahme (Klartext: Kosten für das Abschleppen des Autos) angeht.
Viele Grüße
Wolfgang
Hallo Karsten, und alle, die diesen Vorgang verfolgen,
hier ein kurzer “Fortschritts”bericht: Kürzlich hat das Gericht hat mir freundlich und mit Hinweis auf mir angesichts der ihm vorliegenden Beweisunterlagen seiner Meinung nach drohenden deutlichen Kosten angeraten, von weiteren Schritten abzusehen. Diesem Rat bin ich nicht gefolgt, da ich -nach Rücksprache mit sachkundigen Menschen- die Beweislage nach wie vor als klar zu meinen Gunsten sprechend werte, d.h. das Parken des von mir geführten Wagens auf der Fahrbahn am rechten Gehwegrand war in jeder Hinsicht und zu jedem Zeitpunkt konform mit den Bestimmungen der StVO. Fortsetzung folgt.
Beste Grüße
Hallo Karsten,
in dieser Angelegenheit tut sich nun wieder etwas: am 16.10. kommt es zu einer gerichtlichen Verhandlung. Schau doch mal in den Post “Fortsetzung Schilda 2.0 in Bremen”