Parken muß kosten – die Zeit ist reif

by | Jul 17, 2019

Die künftige Bremer Regierungskoalition hat ihr Ziel, die Verkehrswende in praktischen Schritten umzusetzen an vorderster Stelle im Koalitionsvertrag (Entwurf der Vereinbarung zur Zusammenarbeit in einer Regierungskoalition Bremen 2019-2023), im Folgenden „Koa-Vertrag“ genannt vereinbart. Nachdem nun alle Parteien Ihre internen Abstimmungsprozesse mit positivem Ergebnis durchgeführt haben, wird er in Kürze von den Koalitionären gezeichnet und in Kraft gesetzt werden.

Zugleich hat sich das Bremer Bündnis für die Verkehrswende auf Basis der Erkenntnisse aus dem Fachtag vom Okt. 2018 das Ziel gesetzt, nunmehr die praktische Umsetzung seiner Kernforderung, die Einführung der flächendeckenden Bewirtschaftung der öffentlichen Parkflächen in Bremen zu erreichen.

Mit dem heutigen Post eröffnen wir eine Reihe von Beiträgen zum Themenbereich „Bewirtschaftung öffentlicher Parkräume“. Ziel ist es, allen in Bremen Aktiven ein gemeinsames begriffliches und faktisches Grundgerüst für ihr Handeln in Initiativen, Verbänden, Stadtteil-Beiräten, usw. zur Verfügung zu stellen.

Folge 1: Der Koalitionsvertrag als Anknüpfungspunkt

Titelseite des Koalitionsvertrages (Entwurf)

Bereits in der Präambel des Koa-Vertrages (a.a.O., S. 2 ff.) heben die künftigen Regierungspartner die unbedingte Notwendigkeit hervor, die Verkehrswende voranzutreiben. Es wird für alle Aktiven also hilfreich sein, den Vertrag gut zu kennen, um in Diskussionen und Auseinandersetzungen darauf Bezug zu nehmen; ist der Koa-Vertrag doch die „Zielvereinbarung“ der künftigen Bremer Regierung – versehen zwar noch mit Finanzierungsvorbehalt, jedoch mit klarem Benennen der Prioritäten.

Im Folgenden konzentrieren wir uns auf die Aussagen des Koa-Vertrages rund um das Parken. Diese werden in kursiver Schrift zitiert. Ziffern am Anfang einer Zeile weisen auf die entsprechende Zeile in der Gesamtfassung des Koa-Vertrages hin; Kürzungen werden durch „(…)“ gekennzeichnet.

Beginnen wir mit der Präambel (a.a.O.)

31 Präambel (…)

112 Mit unserer Politik leisten wir einen Beitrag zur Bewältigung des Klimawandels und gestalten in Bremen die Verkehrswende sozial. (…) Säulen der bremischen Klimaschutzpolitik sind: (…) ein Vorantreiben der Verkehrswende durch Förderung attraktiver kostengünstiger umweltfreundlicher Mobilität im Zentrum wie in den Stadtteilen sowie die Entwicklung eines verbindlichen Stufenkonzeptes für eine autofreie Innenstadt.

121 Mit unserer Politik werden wir den sozialen Zusammenhalt in unseren Städten stärken und die Ungleichheit zwischen den Quartieren verringern. Wir müssen ressortübergreifend in den Quartieren die Lebensbedingungen verbessern (…). Dabei unterstützen wir die Initiativen vor Ort, bauen die öffentlichen Infrastrukturen gerade dort aus und stärken sie (…)

131 Wir werden die Teilhabemöglichkeiten (…) stärken (…).

135 Mit unserer Politik wird in Bremen und Bremerhaven Wohnen für alle bezahlbar bleiben. (…)

163 Mit unserer Politik wollen wir dafür sorgen, dass unser Land an Attraktivität und Sicherheit für alle gewinnt. Hierzu gehören, sichere und saubere Quartiere und verlässliche öffentliche Dienstleistungen. (…) Wir wollen die Verwaltung dort stärken wo sie unmittelbare Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger erbringt.”

In den auf die Präambel folgenden 26 „Handlungsfeldern” des Vertrages werden an mehreren Stellen für den Themenbereich „Parken“ wichtige Vereinbarungen angesprochen:

Im Handlungsfeld „Verkehr“(a.a.O., S. 37 ff.) sind die auf das Parken bezogenen Maßnahmen präzisiert:

„1521 Parkraum

Angesichts der innerstädtischen Flächenknappheit und zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität werden wir bisher als Parkraum benutzten öffentlichen Raum für andere Zwecke benötigen, wie z.B. Nutzung für andere Verkehrsteilnehmende und Frei‐ und Spielflächen. Wir möchten zudem mehr Parkraum für Fahrradstellplätze und Mobilpunkte für das Carsharing ausweisen.  

Wir werden konsequent den Parkraum bewirtschaften, d.h. wir werden die innenstadtnahen Bereiche bewirtschaften und Anwohnerparken ausweisen. Belastungen angrenzender Quartiere durch Veränderungsprozesse wollen wir vermeiden. Wir werden das Parkraumbewirtschaftungskonzept unter Beteiligung der Beiräte und der Bewohner*innen des jeweiligen Stadtteils entwickeln.

Nach nunmehr 12 Jahren werden wir die Parkgebühren in der Innenstadt auch als Verkehrslenkende Maßnahme anpassen. Ein wichtiger Maßstab hierfür ist die Höhe der Parkgebühren in vergleichbaren Großstädten.

Wir werden die Stellplatzverordnung mit dem Ziel modernisieren, zukünftig bei jedem Bauvorhaben einen verpflichtenden Anteil der Stellplätze durch Maßnahmen des Mobilitätsmanagements wie Carsharing oder Zeitkarten zu ersetzen. Das erleichtert autoarme oder autofreie Bauvorhaben. Um vor allem die neu zu planenden Wohnviertel von Autos zu entlasten, werden wir Quartiersparkplätze und ‐garagen für Autos einrichten.“

und

1664 Barrierefreiheit

„(…)  Wir werden Falschparken konsequent verhindern, insbesondere an Einmündungsbereichen. Die  Praxis des aufgesetzten Parkens wollen wir zurückdrängen und dazu das Gespräch mit den Beiräten suchen. Hierbei ist auch Anwohnerparken einzubeziehen. Nur so können sich Menschen mit Kinderwagen, Rollatoren und im Rollstuhl barrierefrei und sicher bewegen, können die Müllabfuhr und Rettungsfahrzeuge ohne Hindernisse durch die Straßen kommen“

Zudem greifen weitere Kapitel des Koa-Vertrages ebenfalls das Parken auf. Im Handlungsfeld “Wirtschaft“(a.a.O, S.78 ff.) heißt es:

„3359 Wir werden im Rahmen der Zukunftsinitiative „Smart – Digital – Mobil“ Modellprojekte umsetzen, um neue Angebote für die Bürgerinnen und Bürger zu initiieren. In den bremischen Häfen werden wir Anwendungen in der Logistik testen und im Technologiepark rund um die Universität Anwendungen im Bereich Verkehr, Mobilität und Bürgerdienste. Für diese Modellprojekte schaffen wir die Voraussetzungen in Form einer digitalen Infrastruktur, um ressortübergreifend Anwendungen zur Verkehrssteuerung, für intelligentes Parken, (…) zu etablieren.“

Im Handlungsfeld „Inneres und Justiz“ (a.a.O., S.117 ff.) wird das Parken unter dem Gesichtspunkt der öffentlichen Ordnung, der Ordnung und Sauberkeit behandelt:

5131 Die Senatsressorts für Verkehr und Inneres werden unter Beteiligung des Wirtschaftsressorts eine gemeinsame Arbeitsstruktur schaffen, um die Bereiche Verkehrssicherheit, Verkehrslenkung und Parken besser zu koordinieren und das jeweilige Vorgehen eng aufeinander abzustimmen. Zur Entlastung insbesondere von Wohnstraßen durch vorschriftswidrig abgestellte Fahrzeuge werden die Ressorts ein gemeinsames Konzept „Parken in den Quartieren“ entwickeln, in dem inhaltliche Fragen zur Verminderung des Parkdruckes wie Anwohnerparken, Quartiersgaragen, kleinräumiger ÖPNV, Carsharing einerseits und Kontrolle und Durchsetzung von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften andererseits bearbeitet werden. Auf Grundlage dieses Konzeptes streben wir eine Personalstärke von hundert Vollzeitkräften für die Überwachung des ruhenden Verkehrs an. Die Refinanzierungsmöglichkeiten durch Bußgelder sind realistisch zu berechnen und in die Finanzierung einzubeziehen. Zur effektiveren Bearbeitung der Ordnungswidrigkeiten setzen wir auf eine konsequente Bündelung der Zuständigkeiten von Bußgeldverfahren. Wir wollen eine bargeldlose und unmittelbar bezahlbare Verwarnung umsetzen.

Im Handlungsfeld „Finanzrahmen“(a.a.O, S. 137 ff.) weisen die künftigen Koalitionäre auf den engen finanziellen Rahmen hin und nehmen dies gleichwohl zum Anlass, um die prioritären Gestaltungsfelder noch einmal zusammenzufassen und zu betonen:

„5826 Trotz der Sanierungshilfen werden die kommenden Haushalte geprägt sein von zurückgehenden Einnahmesteigerungen, von erheblichen investiven Anforderungen vor allem im Bereich Schulbau und ‐sanierung, Klimaschutz und Verkehrswende(…). Aus diesem Grund sind folgende Politikfelder prioritär in der schrittweisen Finanzierung unserer politischen Ziele und Vereinbarungen:

  • Sanierung sowie Neu‐ und Ausbau von Schulen und (…)
  • Energetische Sanierung (…)
  • Schaffung und Sicherung bezahlbaren Wohnraums, insbesondere durch die Steigerung der Sozial‐ und Belegwohnungen
  • Verbesserung der personellen Ausstattung und Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, vor allem in den bürger*innennahen Bereichen und der öffentlichen Sicherheit
  • Stärkung der Innovationsfähigkeit (…)
  • Beschleunigung der Verkehrswende mit Maßnahmen zur Umsetzung der autofreien Innen‐ stadt und zur Förderung des Radverkehrs
  • Steigerung der Attraktivität des ÖPNV durch Ausbau der Angebote und einer sozialen und zukunftsfähigen Tarifstruktur
  • Stärkung und Neuausrichtung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen (…)
  • (…) aktive Begleitung der Unternehmen bei den Herausforderungen der Klimawende und des Strukturwandels
  • Bekämpfung der Kinderarmut, (…) und Teilhabe sowie der Verbesserung gesundheitlicher Versorgung benachteiligter Gruppen“

Abschließend für den heutigen Beitrag fragen wir uns, inwieweit die Grundsätze und Forderungen des Bremer Bündnisses für die Verkehrswende (Positionspapier) Eingang in den Koa-Vertrag gefunden haben.

Zur Gegenüberstellung des Koa-Vertrages mit den Grundsätzen und Forderungen sind diese im Folgenden in fetter Schrift dargestellt, die Einschätzung des Grades ihrer Berücksichtigung im Koa-Vertrag ist eingeleitet durch “=>” wiedergegeben..

And what do you think of all this?  Foto: Beatrix Wupperman

Zu den „Grundsätzen“ des Bündnisses:

  1. Der öffentliche Raum gehört allen Bürger*innen der Stadt. Als Parkplatz ist er viel zu kostbar. => Ist mittelbar in der Präambel angesprochen.
  1. Parken wird nur auf legalen Parkplätzen toleriert. Illegales Parken (auf Grünflächen, Geh- und Radwegen, an Einmündungen und Überfahrten) wird konsequent geahndet.  => ist mit Schwerpunkt „Falschparken in Einmündungs-bereichen“ angesprochen, aufgesetztes Parken soll zurückgedrängt werden.
  1. Die Stellplätze im öffentlichen Raum werden schrittweise reduziert=> Umnutzung ist angesprochen
  1. Alle Parkplätze im öffentlichen Raum werden bewirtschaftet. =>wird mit Bezug zur Innenstadt angesprochen. Für die Stadtteile wird „Anwohner“parken angekündigt
  1. Der Preis steigt mit der Nähe des Stellplatzes zum Zentrum und der Dichte des Quartiers=> nicht angesprochen
  1. Parken im öffentlichen Raum ist teurer als das Parken im Parkhaus. Das Parken im Parkhaus ist teurer als die Nutzung des ÖPNV. => nicht angesprochen
  1. Kostenpflichtiges Anwohnerparken wird flächendeckend eingerichtet. Zweitwagen und Wohnmobile haben keine Parkberechtigung. Für Gäste ist die Parkdauer begrenzt. Für Dienstleister und Lieferanten werden Kurzzeitparkplätze eingerichtet. => ist angesprochen 
  1. Der Umweltverbund (zu Fuß gehen, Radfahren, ÖPNV, Park&Ride und Carsharing) als attraktive Alternative zum eigenen Auto wird gestärkt. => wird wiederholt betont
  1. Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung werden zweckgebunden für den Umweltverbund und die Aufwertung des öffentlichen Raums eingesetzt. => Grund-satz wird nicht angesprochen, lediglich die Refinanzierung von Überwachungskräften

und zu den „Forderungen“ des Bündnisses:

Einstellung von ausreichend Mitarbeiter*innen für die Überwachung des Parkraumes, sofortiger Beginn der Ahndung illegalen Parkens. => Die Erhöhung der Personalstärke ist angesprochen, der Zeitpunkt nicht näher genannt

Einrichtung einer Planungsgruppe „Masterplan Parkraumbewirtschaftung“ unter Beteiligung der Verbände (Träger öffentlicher Belange). => ist angesprochen, Konzept „Parken in den Quartieren“

Schaffung des haushaltsrechtlichen Rahmens, damit Überschüsse aus der Parkraumbewirtschaftung zweckgebunden für den Umweltverbund und die Aufwertung des öffentlichen Raumes eingesetzt werden können. => wird nicht angesprochen

Zusammenfassend sehen wir einen erheblichen Teil der Ansätze und Forderungen des Bremer Bündnis für die Verkehrswende im Koa Vertrag positiv aufgegriffen. Um die  praktische Implementierung der “hehren” Ziele zu erreichen, wird jedoch weiterhin das Engagement der Verkehrswende-Verbände und -Aktivist*innen erforderlich sein.

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