In den Zielsetzungen der kürzlich gewählten Bremer Landesregierung stehen die Regulierung und die Begrenzung des Parkens an vorderer Stelle. Damit fanden nun endlich strategische Maßnahmen aus dem Bremer Verkehrsentwicklungsplan 2025 Eingang in den operativen Zielkatalog unserer Landesregierung.
Zudem ruft die Zivilgesellschaft zunehmend deutlicher nach einer entschiedenen Verkehrswende. So akzeptiert sie u.a. nicht mehr die in vielen städtischen Quartieren unhaltbare Situation durch illegal abgestellte Autos und ebensowenig die klimaschädlichen “Erfolge” einer gegen jede Gemeinwohlvernunft für den Kauf von Groß-PKWs werbenden Automobilbranche:
- sei es, dass sich auf lokaler Ebene das Bremer Verkehrswende-Bündnis die Forderungen nach flächendeckender Parkraumbewirtschaftung als wesentlichen Hebel für das „weg vom Auto – hin zum Umweltverbund und einer lebenswerten Stadt“ zu eigen gemacht hat,
- sei es, dass die Forderungen nach schrittweiser Reduzierung der Anzahl der Parkplätze, nach City-Maut und konsequenter Bewirtschaftung nun auch unüberhörbar deutlich von den vielen Gruppierungen, die die Klimastreiks in Bremen tragen, insgesamt eingefordert wird,
- sei es, dass eine wachsende Zahl bundesweit agierender Verbände und Gruppierungen sich deutlich Gehör verschafft und von Bundes- und Landesregierungen eine klare Abkehr von deren radikalem (Fast)-Nichtstun fordern.
Mit diesem Post möchte ich den Begriff “Parkraummanagement” erläutern und einige Zusammenhänge beitragen, um in unseren Forderungen in den Aktionsfeldern “Rückgewinnung des öffentlichen Raumes” und “Parken” auch sprachlich einheitlicher sein zu können und ihnen weitere Durchschlagskraft zu verleihen.
Was ist Parkraummanagement?
Eine „offizielle“ Definition des Begriffes „Parkraummanagement“ wird u.a. in der Veröffentlichung „Parkraumbewirtschaftung, Nutzen und Effekte”, (Ministerium für Verkehr, Baden-Württemberg, 2016, S. 7) gegeben:
„Unter „Parkraummanagement“ versteht man die zeitliche und räumliche Beeinflussung der Parkraumnutzung und zwar mittels baulicher, organisatorischer und verkehrsrechtlicher Maßnahmen. Letztere werden unter dem Begriff der „Parkraumbewirtschaftung“ (siehe weiter unten) zusammengefasst.
Die möglichen Stellschrauben sind dabei:
- Zeitpunkt des Parkvorganges (Wochentag, Tageszeit),
- Dauer (beschränkt/ unbeschränkt),
- kostenfreie oder kostenpflichtige Nutzung,
- Nutzungswidmung für bestimmte Fahrzeuge (zum Beispiel PKW, Lieferwagen) oder für bestimmte Halter (z.B. Anwohner, Menschen mit Behinderung).
Eine entsprechende Beschilderung zeigt die jeweilige Regelung an. So generieren Kommunen beispielsweise in Gebieten mit sehr hohem Parkdruck einen höheren Umschlagsgrad – und entsprechend mehr freie Parkstände.“
Diese Broschüre nutzt ebenfalls die heute übliche Systematik von Begriffen im Feld des Parkraummanagements, die die Senatsverwaltung Berlin bereits im Jahre 2004 erstmals veröffentlicht hat (siehe u.a. die Studie von agora Verkehrswende „Parkraummanagement lohnt sich“, U. Bauer, M. Hertel, R. Sedlak, Berlin, Februar 2019:
Was ist Parkraumbewirtschaftung?
Parkraumbewirtschaftung umfasst die zeitliche und räumliche Beeinflussung der Parkraumnutzung und zwar mittels verkehrsrechtlicher Maßnahmen. Dazu führt die o.g. Quelle (Parkraumbewirtschaftung – Nutzen und Effekte, a.a.O., S. 7) aus:
„Parkraumbewirtschaftung“ bezieht sich ausschließlich auf das Parkstandangebot auf öffentlichen Verkehrsflächen und stellt einen Baustein innerhalb des übergeordneten Themenbereichs „Parkraummanagement“ dar.“
Das Umweltbundesamt stellt zusammenfassend zu Parkraummanagement und Parkraumbewirtschaftung fest (“Rechtliche Hemmnisse für eine nachhaltige Mobilität- …”, Dessau, Juli 2019, S. 49 f.):
„Parkraummanagement ist eine zentrale Stellschraube für Kommunen, (…). Mit dem Parkraummanagement können verschiedene Ziele adressiert werden:
- Verbesserung der Parkraumverfügbarkeit für Bewohner dicht besiedelter inner- städtischer Wohngebiete,
- Reduzierung von Parksuchverkehren,
- Verbesserung der Verkehrssicherheit,
- Reduktion des Pkw-Verkehrs und
- Verlagerung zum ÖPNV, Rad und Fuß und im besten Fall
- zusätzlich die Generierung von Einnahmen zur Finanzierung von alternativen Mobilitätsangeboten (…).
Zusätzlich kann eine funktionierende Parkraumbewirtschaftung Verkehrsflächen für andere Verkehrsarten wie den ÖPNV oder den Rad- und Fußverkehr verfügbar machen, deren Erweiterung ermöglichen und innerstädtischem Raum zu anderen als verkehrlichen Zwecken nutzen. Günstige Rahmenbedingungen für die Parkraumbewirtschaftung sind daher für eine an Nachhaltigkeitszielen orientierte kommunale Mobilitätspolitik essentiell.
(…) Eine nicht zu unterschätzende Bedeutung für die Wirksamkeit haben damit auch die allgemeinen Regeln für das Halten und Parken und hierbei insbesondere die Instrumente zur Überwachung des Falschparkens und des Falschhaltens sowie zur tatsächlichen Durchsetzung der Verbote. Hemmnisse für ein wirksames System der Parkraumbewirtschaftung sind unter anderem die sehr niedrigen Verwarnungsgelder beim Falschparken sowie die niedrige Überwachungsdichte.
Vielen Dank für den interessanter Artikel! Sehr schön Blog.